Das Betreuungsbüro Pekas



Gesetzliche Betreuung

Die Aufgaben im Betreuungsbüro Pekas umfassen die enge Zusammenarbeit mit Sozialleistungsstellen von Bezirksämtern und Jobcentern, die Antragsstellung bei Rentenversicherungen sowie die Organisation von Pflegeleistungen und Pflegehilfsmitteln. Auch das Zusammenwirken mit Pflegediensten, Pflegeeinrichtungen und Gesundheitsanbietern ist bei uns selbstverständlich, um eine gute Versorgung zu gewährleisten. Zusätzlich kümmert sich die gesetzliche Betreuung um Wohnungsauflösungen, Miet- und Heimverträge sowie aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten: Je nachdem, welche Aufgabenbereiche vom jeweiligen Amtsgericht im individuellen Fall beschlossen worden sind, decken wir diese vollumfänglich ab.

 

Im Rahmen der Betreuungsübernahme ermitteln wir gemeinsam mit den Betreuten zunächst den jeweiligen Bedarf für die einzelnen Aufgabenbereiche, um bei den Lösungen nah am jeweiligen Menschen zu bleiben.

 

An mehreren Tagen in der Woche ist der gesetzliche Betreuer im Außendienst tätig, nimmt Termine wahr und macht persönliche Besuche. Für Betreute, die keine Angehörigen mehr haben, organisieren wir individuelle und kultursensible Besuchsdienste über gemeinnützige Vereine.


Wie bekommt man eine Betreuerin/einen Betreuer?

Jede/r Bürger/in kann grundsätzlich eine Betreuung beim Amtsgericht beantragen. Allerdings wird eine Betreuung üblicherweise durch das Gesundheitssystem, andere Behörden oder Angehörige angeregt. Die Aufgabe des Amtsgerichts bzw. des zuständigen Richters ist es, den Antrag zu prüfen und aufgrund der ärztlichen Begutachtung und der Anhörung der Betroffenen zu entscheiden ob eine Betreuung notwendig ist. In manchen Fällen ist eine Betreuung auch gegen den Willen der Betroffenen möglich.