Wir sprechen: deutsch, englisch, serbisch, kroatisch, bosnisch und montenegrinisch.

Wir verstehen: russisch, bulgarisch und mazedonisch.

Unsere, vom Gericht am häufigsten angeordneten, Aufgabenkreise:

GESUNDHEITS(VOR)SORGE

Der Aufgabenkreis Gesundheitssorge umfasst alle Entscheidungen und Einwilligungen zu ärztlichen Maßnahmen und zwar sowohl stationär als auch ambulant.

AUFENTHALTSBESTIMMUNG

Im Rahmen der Aufenthaltsbestimmung ist das Betreuungsbüro Pekas berechtigt die Entscheidung bezüglich einer Veränderung des Aufenthalts des Betreuten zu treffen.

VERMÖGENSSORGE

Bei der Vermögenssorge geht es um sämtliche finanzielle Angelegenheiten des Betreuten. Unsere Hauptaufgabe ist das vorhandene Vermögen zu sichern und der Person vor finanziellen Verlusten zu schützen.

VERTRETUNG VOR BEHÖRDEN

Die Behördenvertretung schützt die Rechte der Betreuten gegenüber möglichen bürokratischen Hürden die in Krisenfällen eine optimale Versorgung versichern soll.

WOHNUNGSANGELEGENHEITEN

Die Wohnung einer Person ist als Mittelpunkt des Lebens, vertraute Umgebung und Aufenthaltsort besonders wichtig und dementsprechend auch gesetzlich geschützt.

POSTANGELEGENHEITEN

Postangelegenheiten sind ein geschütztes Rechtsgut im Grundgesetz. Demgemäß werden sie als gesonderter Aufgabenkreis benannt obwohl sie mit fast allen anderen Arbeitskreisen überschneiden.

Wenn eine Person Betreuung braucht...

Jede/r Bürger/in kann grundsätzlich eine Betreuung beim Amtsgericht beantragen. Allerdings wird eine Betreuung üblicherweise durch das Gesundheitssystem, andere Behörden oder Angehörige angeregt.