Aufgaben



Die rechtliche Betreuung ist ein deutsches Rechtsinstitut, durch das Volljährige Unterstützung, Hilfe und Schutz erhalten, wobei ein für sie bestellter Betreuer unter gerichtlicher Aufsicht die Vertretungsmacht nach außen erhält, im Innenverhältnis aber zur Beachtung des Willens des Betreuten verpflichtet ist. Die Betreuung wird in den § 1814 BGB des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt.

 

Rechtliche Betreuung ist keine soziale, pflegerische oder gesundheitliche Betreuung. Sie ist auf die erforderlichen Aufgabenkreise beschränkt. Die rechtliche Betreuung ermöglicht Rechtshandlungen stellvertretend im Namen der Betreuten, die diese selbst nicht mehr vornehmen können.


Gesundheits(vor)sorge

Der Aufgabenkreis Gesundheitssorge umfasst alle Entscheidungen und Einwilligungen zu ärztlichen Maßnahmen und zwar sowohl stationär als auch ambulant. Dazu gehören Krankenversicherung des Betreuten, Arztwahl, Einweisungen in Krankenhaus oder in eine Operation, Versorgung mit Hilfsmittel sowie Einverständnisse zur Verabreichung von Medikamenten und Einwilligung von therapeutischen Maßnahmen, Organisation von ambulanter Pflege zu Hause usw.

 

Sofern der Betreute die Folgen einer Entscheidung erkennen und seinen Willen diesbezüglich äußern kann, muss er alle Maßnahmen selbst einwilligen. Demgemäß partizipieren unsere Betreuten aktiv in allen Aufklärungsgesprächen. Betreuungsbüro Pekas ist nicht dafür zuständig dem Betreuten im Haushalt zu helfen oder die Krankenpflege zu übernehmen. Dennoch, soweit vom Gericht angeordnet, organisieren wir die notwendige Pflege und/oder Hilfe im Haushalt.

 

Bei besonders schwerwiegenden Fällen, wenn die Gefahr besteht, dass der Betreute aufgrund der Maßnahme stirbt oder einen schweren und/oder länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet, agieren wir in Zusammenarbeit mit zuständigen Betreuungsgericht.


Aufenthaltsbestimmung

Im Rahmen der Aufenthaltsbestimmung ist das Betreuungsbüro Pekas berechtigt die Entscheidung bezüglich einer Veränderung des Aufenthalts des Betreuten zu treffen. Üblicherweise handelt es sich hier um den Umzug in ein Heim oder um ein Klinikaufenthalt.

 

Solchen Entscheidungen treffen wir in der Regel zusammen mit dem Betroffenen zusammen, wobei seine Wünsche und Möglichkeiten im Vordergrund stehen. Unsere Unterstützung ist von großer Bedeutung, wenn die Person nicht in der Lage ist, eine solche Entscheidung eigenständig zu treffen.

 

In diesem Aufgabenkreis werden manchmal auch solche Entscheidungen getroffen die gegen den Willen des Betreuten, aber dennoch notwendig sind. Freiheitsentziehende Maßnahmen wie z.B. eine Unterbringung in einer Einrichtung oder ähnliches erfolgen wenn in solchen Fällen wenn diese Person beispielsweise selbstgefährdet ist. Für solche Maßnahmen müsst eine Genehmigung des Betreuungsgericht eingeholt werden. Sobald diese Notwendigkeit der Maßnahme nicht notwendig ist, bemüht sich das Betreuungsbüro Pekas diese sofort auszusetzen.


Vermögenssorge

Bei der Vermögenssorge geht es um sämtliche finanzielle Angelegenheiten des Betreuten. Betreuungsbüro Pekas übernimmt in diesem Rahmen folgende aufgaben: Führung eines Girokontos; Verwaltung des Sparvermögens; Geltendmachung von Ansprüchen und Leistungen (z.B. Befreiung von Zuzahlung zu Arzneimitteln, Wohngeldantrag, Antragstellung auf Leistungen der Kranken- und Pflegekasse, Rentenantrag uvm.) ; Kostenregelung für Wohnheim, Zahlung von Verpflichtungen wie Miete, Strom, Versicherungen, usw., Steuererklärung, Schuldenregulierung und ähnliches. Unsere Hauptaufgabe ist allerdings das vorhandene Vermögen zu sichern und der Person vor finanziellen Verlusten zu schützen.

 

Der erste Schritt ist immer wenn möglich gemeinsam mit dem Betreuten eine Übersicht über seine finanziellen Verhältnisse zu verschaffen. Im Anschluss werden sie dem Betreuungsgericht in Form einer Abrechnung von Einnahmen und Ausgaben vorgelegt. Nach Absprache mit den Betreuten erfolg eine Zuteilung des monatlichen Taschengeldes, um den Realitätsbezug der Person zu fördern. Bei größeren finanziellen Angelegenheiten wie Erwerb oder Verkauf von Eigentum, die Aufnahme von Krediten und ähnliches arbeitet Betreuungsbüro Pekas zusammen mit dem zuständigen Betreuungsgericht.


Vertretung vor Behörden und Ämtern

Die Behördenvertretung schützt die Rechte der Betreuten gegenüber möglichen bürokratischen Hürden die in Krisenfällen – z.B. eine Mitwirkungspflicht, die nicht wahrgenommen werden kann – die Lücken in der Leistungsgewährung verhindern und/oder eine optimale Versorgung versichern soll.


Wohnungsangelegenheiten

Alles was in Bezug zu der Wohnsituation der betreuten Person steht, wird im Rahmen dieses Aufgabenkreises geregelt. Die Wohnung einer Person ist als Mittelpunkt des Lebens, vertraute Umgebung und Aufenthaltsort besonders wichtig und dementsprechend auch gesetzlich geschützt. Die Beschaffung und Erhaltung von Wohnraum, laufende Mietzahlungen, Vermeidung von Mietschulden, Kommunikation mit Vermietern, Hausmeistern, Haus- bzw. Wohnungsverwaltern usw. Eine Auflösung der Wohnraum wegen des Umzugs, z.B. in eine preisgünstigere Wohnung oder in ein Seniorenheim, erfolgt oft durch Genehmigung des zuständigen Gerichts.

 

Aufgrund einer großen Rolle der finanziellen Regelungen überschneidet sich dieser Aufgabenkreis mit dem Aufgabenkreis der Vermögenssorge.


Postangelegenheiten

Postangelegenheiten sind ein geschütztes Rechtsgut im Grundgesetz. Demgemäß werden sie als gesonderter Aufgabenkreis benannt obwohl sie mit fast allen anderen Arbeitskreisen überschneiden.

 

Nach Absprache mit unseren Betreuten, nimmt Betreuungsbüro Pekas die Post des Betroffenen entgegen, öffnet sie und agiert je nach Lage an den Betroffenen und in seinem Interesse. Die Ausnahme sind die Schreiben des Betreuungsgerichts sowie der rein privater Schriftverkehr, der nie gelesen wird.