Gesetzliche Betreuung nach § 1814 BGB
Wir sprechen: deutsch, englisch, serbisch, kroatisch und bosnisch.
Wir verstehen: bulgarisch, mazedonisch und französisch.
Vom Gericht angeordnete Aufgabenbereiche sind zum Beispiel:
Der gesetzliche Betreuer schützt die Rechte der Betreuten gegenüber möglichen bürokratischen Hürden und unterstützt bei der Beantragung von Sozialleistungen, Wohngeld, Eingliederungshilfe u.v.m.
Zu den Wohnungsangelegenheiten gehören Aufgaben wie die Unterstützung beim Erhalt des bestehenden Wohnraumes oder die Organisation eines Wohnplatzes in einer Pflegewohngemeinschaft oder einem Heim bei Vorliegen dauerhafter Pflegebedürftigkeit.
Bei der Vermögenssorge geht es um sämtliche finanzielle Angelegenheiten des Betreuten. Unsere Hauptaufgabe ist das vorhandene Vermögen zu sichern und der Person vor finanziellen Verlusten zu schützen.
Der Aufgabenbereich Gesundheitssorge umfasst die Unterstützung bei Entscheidungen und Einwilligungen zu ambulanten und stationären ärztlichen Maßnahmen.
Wenn eine Person Betreuung braucht
Jeder Mensch kann für sich selbst, aber auch für Angehörige, Freunde und Bekannte eine gesetzliche Betreuung beantragen. Der Antrag ist beim Amtsgericht des Wohnbezirkes zu stellen.
Der gesetzliche Betreuer: Nebojša Pekas
Das Betreuungsbüro Pekas übernimmt die gesetzliche Betreuung für Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen ihre rechtlichen, sozialen oder persönlichen Angelegenheiten nicht oder nur teilweise selbst regeln können.
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Telefon: 030 / 23 63 20 40 · Fax: 030 / 23 63 20 43
E-Mail: pekas@berlin.de