ÜBER UNS

Betreuungsbüro Pekas übernimmt die gesetzliche Betreuung für Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen ihre rechtlichen, sozialen oder persönlichen Angelegenheiten nicht oder nur teilweise selbst regeln können. Welche Angelegenheiten wir als Betreuungsbüro zu übernehmen haben, entscheidet das zuständige Amtsgericht, je nach dem Hilfebedarf und anhand der Lebenssituation und den Bedürfnissen des Betroffenen.

Im Rahmen der festgelegten Aufgabenkreise handeln wir als gesetzlicher Vertreter für unsere Betreuten vor Behörden und Ämtern, bei der Vermögensverwaltung, im Gesundheitssystem, bei der Aufenthaltsbestimmung, Wohnungsangelegenheiten sowie auch als Dolmetscher. Dabei beachten wir den Willen der von uns betreuten Menschen und handeln in ihrem Interesse und zu ihrem Wohl. Das Hauptziel ist immer die Selbstständigkeit einzelner Betreuten maximal möglich wieder herzustellen.

Wie bekommt man eine Betreuerin/ einen Betreuer?

Jede/r Bürger/in kann grundsätzlich eine Betreuung beim Amtsgericht beantragen. Allerdings wird eine Betreuung üblicherweise durch das Gesundheitssystem, andere Behörden oder Angehörige angeregt. Die Aufgabe des Amtsgerichts bzw. des zuständigen Richters ist es, den Antrag zu prüfen und aufgrund der ärztlichen Begutachtung und der Anhörung der Betroffenen zu entscheiden ob eine Betreuung notwendig ist. In manchen Fällen ist eine Betreuung auch gegen den Willen der Betroffenen möglich.